Wenn Ihr Projekt im Gegenwind steht und die Medien zusätzlich Öl ins Feuer giessen, ist ein kühler Kopf gefragt. Was Sie tun können – oder lieben sein lassen.
Der Kommunikationsauftakt ist geglückt, und alles scheint in bester Ordnung zu sein. Doch plötzlich kippt die Stimmung. Die Medien greifen das Thema auf und nehmen Sie und Ihr Projekt unter Beschuss. Jetzt heisst es, einen kühlen Kopf zu bewahren. Stehen Sie über längere Zeit ungerechtfertigt in der Kritik und ist Ihre Reputation ernsthaft in Gefahr, gilt es, die Situation sorgfältig zu analysieren und die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Rechtsanwältin Dagmar Dörig ist juristische Beraterin bei Leuzinger & Benz. Sie weiss, wie Sie sich gegen wahrheitswidrige Medienberichte verteidigen können. Um es aber vorweg zu nehmen: Ein Patentrezept gibt es nicht. Auch dann nicht, wenn Sie das Recht auf Ihrer Seite haben. Denn leicht kann es passieren, dass Sie mit einer Intervention das Thema ungewollt weiter befeuern und länger in den Schlagzeilen bleiben.
1. Die Berichtigung
Liegt ein offensichtlicher Fehler vor, das heisst, wurde beispielsweise ein Name verwechselt oder eine falsche Zahl abgedruckt, wird das Medium diesen Fehler nach einem entsprechenden Hinweis in der Regel als «Korrigendum» berichtigen.
2. Die Gegendarstellung
Mit der Gegendarstellung kann die betroffene Person oder Firma einem Medienbericht seine eigene Darstellung entgegenhalten. Eine Gegendarstellung ist nur möglich, wenn es sich um eine Tatsachendarstellung handelt, die in einem periodisch erscheinenden Medium (Presse, Newsportale, Radio, Fernsehen) erscheint und jemanden unmittelbar in der Persönlichkeit betrifft.
Die Gegendarstellung muss knapp formuliert sein und sich auf die beanstandete Darstellung beschränken. Wenn das Medium keine Gründe für eine Zurückweisung vorlegen kann, muss es die Gegendarstellung so rasch wie möglich veröffentlichen und zwar so, dass es den gleichen Personenkreis wie der ursprüngliche Bericht erreicht. Die Medien dürfen anfügen, dass die Redaktion an ihrer Darstellung festhalte. Wer Recht hat, bleibt also offen.
3. Vorsorgliche Massnahmen
Unter gewissen Umständen kann bereits vor der Veröffentlichung mit einer vorsorglichen Massnahme versucht werden, die Publikation zu verhindern. Ein Gericht wird dies aber nur bewilligen, wenn man glaubhaft machen kann, dass eine Verletzung der Persönlichkeit unmittelbar droht, die drohende Verletzung einen besonders schweren Nachteil verursachen kann, kein Rechtfertigungsgrund vorliegt und die beantragte Massnahme verhältnismässig ist.
In jedem Fall sollten rechtliche Interventionen immer das letzte Mittel sein. Denn oft erreichen Sie mit einem klärenden Gespräch beziehungsweise einer Aussprache einiges mehr.
Ein weiterer Grundsatz: Wer die Kommunikation eines Projekts auf ein Minimum beschränkt und erst reagiert, wenn Kritik aufkommt, steht rasch auf verlorenem Posten. Transparente und kontinuierliche Information von Beginn an verkleinert die Angriffsfläche.
Über uns
Leuzinger & Benz Kommunikation überzeugt Unternehmen, Organisationen und die öffentliche Hand seit 1994 mit durchdachten, ganzheitlichen Kommunikationslösungen vom Konzept bis zur Umsetzung. Zu unseren Kernkompetenzen gehören die Disziplinen Unternehmenskommunikation, Projektkommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Medienarbeit, Grafikdesign sowie Medien- und Werberecht.
Diesen Blog können Sie hier abonnieren.
Mehr Anregungen und Ideen rund ums Thema Kommunikation und Grafikdesign erhalten Sie in unserer Hauszeitung «Standpunkt» (PDF).