Fortschreitende Digitalisierung, zunehmendes Informations- und Partizipationsbedürfnis der Bevölkerung – für Behörden, öffentliche und halböffentliche Institutionen steigen die Anforderungen an die Kommunikation. Auch rechtliche Aspekte haben an Bedeutung gewonnen.
Durch die Bundesverfassung sind die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe geschützt. Das setzt voraus, dass die Bevölkerung über politische Prozesse informiert ist, sich an der Meinungsbildung beteiligen und sodann Entscheide treffen kann. Behörden haben also einen klaren Auftrag zur Information. Doch wie objektiv muss diese sein? Welche Art von Information ist erlaubt – und wo fängt politische Propaganda an?
Kommunikativ immer besser aufgestellt
Das wachsende Informationsbedürfnis und die steigende Skepsis der Bevölkerung gegenüber dem Staat stellt Behördenvertreter vor kommunikative Herausforderungen. Erschwerend kommt hinzu, dass Gegner eines Projekts oder einer Abstimmungsvorlage kommunikativ immer besser aufgestellt sind. War früher ein kritischer Leserbrief das übliche Mittel, um Unmut auszudrücken, werden heute bereits im kommunalen Umfeld aufwändige Kampagnenstrategien erarbeitet und professionelle Kommunikationsmittel wie Webseiten oder Erklärvideos realisiert.
Anders als Behördenvertreter sind Privatpersonen, Interessengemeinschaften oder politische Parteien in der Kommunikation nicht an öffentlich-rechtliche Grundsätze und Gesetze gehalten; viele nehmen es mit der Wahrheit nicht immer so genau. Zudem machen sich Projektgegner immer häufiger das Öffentlichkeitsgesetz zu Nutzen, um an Daten und Informationen zu gelangen. Dies führt zu ungleichen Spiessen für Behörden und Projektgegner im Kampf um Mehrheiten.
Information darf auch wertend sein
Behördeninformation muss gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung qualitativ und quantitativ ausreichend sowie in ihren wesentlichen Kernaussagen sachbezogen, ausgewogen und seriös sein, um die Willensbildung der Stimmberechtigten nicht zu beeinträchtigen und das Abstimmungsergebnis nicht zu verfälschen. Der Bürger muss auch über das Für und das Wider einer Vorlage sachlich orientiert werden.
Behördeninformation darf aber nach Auffassung des Bundesgerichts durchaus auch wertende Stellungnahmen zu rechtspolitischen Ermessensfragen enthalten, solange diese sachlich vertretbar erscheinen. Dies, weil es der stimmberechtigten Person durchaus zugemutet werden könne, sich nötigenfalls aus anderen geeigneten Quellen näher zu informieren, falls aus ihrer persönlichen Sicht spezifische Fragen (etwa fachjuristischer oder technischer Natur) auftauchen.
Wahr, sachlich und verständlich
Oft ist der Grat für die Behörden zwischen erlaubter Information der Bürger und politischer Propaganda schmal und die Grenzen sind fliessend. Behördenkommunikation ist aufgrund des heutigen Umfeldes eine nicht zu vernachlässigende Daueraufgabe. Die kontinuierliche Meinungsbildung der Bürger muss jederzeit gewährleistet sein, zudem gilt es, Verständnis für politische Prozesse und das staatliche Handeln zu schaffen.
Behördeninformation muss wahr, sachlich, verständlich und möglichst objektiv sein. Nicht erlaubt sind Propaganda, Manipulation, Vertuschung, Lüge und insbesondere Falschinformation. Die Bürger müssen so früh wie möglich und vor allem kontinuierlich informiert werden. Behördenvertreter sollten zudem alles daransetzen, den Gegnern einer Abstimmungsvorlage oder eines Projektes stets einen Schritt voraus zu sein und den kommunikativen Lead in der Hand zu behalten: Aktion statt Reaktion.
Unser Angebot: Juristische Beratung
In der Kommunikation ist vieles möglich, aber nicht alles erlaubt. In Ergänzung zu den bestehenden Kommunikationsleistungen unterstützt Leuzinger & Benz ihre Kunden nun auch in rechtlichen Fragen. Seit Herbst 2018 ergänzt RA MLaw Dagmar Dörig das Beraterteam. Sie verfügt über jahrelange Erfahrung aus Verwaltung, Anwaltskanzlei und Gericht und bringt ihr profundes juristisches Fachwissen in die Mandatsarbeit ein. Dagmar Dörig kennt die Spielregeln von Kommunikations- und Medienrecht und ist unter anderem spezialisiert auf die Bereiche Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Lauterkeitsrecht und Immaterialgüterrecht (Markenschutz) sowie Baurecht.
Über uns
Leuzinger & Benz Kommunikation überzeugt Unternehmen, Organisationen und die öffentliche Hand seit 1994 mit durchdachten, ganzheitlichen Kommunikationslösungen vom Konzept bis zur Umsetzung. Zu unseren Kernkompetenzen gehören die Disziplinen Unternehmenskommunikation, Projektkommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Medienarbeit, Grafikdesign sowie Medien- und Werberecht.
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